Durch die Abgabe von Geboten werden nachfolgende Versteigerungsbedingungen anerkannt.

  1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig und in eigenem Auftrag und auf eigener Rechnung gegen sofortige Barzahlung in Euro an den Versteigerer. Schecks werden in Zahlung genommen, bei Neukunden jedoch nur, wenn es sich um bestätigte Bankschecks handelt. Ratenzahlung kann ausschließlich nach vorheriger Absprache mit dem Versteigerer gewährt werden.
  2. Den Zuschlag erhält der Meistbietende. Der Versteigerer hat jedoch das Recht, den Zuschlag zu verweigern, Lose zurückzuziehen, umzugruppieren oder aufzuteilen. Bei gleichhohen Geboten erhält der Erstbieter den Zuschlag. Bei Missverständnissen hat der Versteigerer das Recht, Lose nochmals anzubieten. Das Mindestgebot beträgt 6 Euro. Gebote unter 6,- Euro können nicht berücksichtigt werden.
  3. Unsere Gebotsstufen sind stets einzuhalten (siehe „Wichtige Informationen beim Bieten“, Katalog S. 7). Alle Zwischenangebote werden automatisch auf die nächsthöhere Bieterstufe aufgerundet. Die Gebote werden interessewahrend wahrgenommen.
  4. Die Provision vom Käufer für den Versteigerer beträgt 23,8% vom Zuschlagspreis. Dazu kommen 2,38 Euro Gebühr pro Los sowie anfallende Versandkosten.
    Alle Lose sind nach §25a Umsatzsteuergesetz differenzbesteuert daher kann die MwSt. nicht ausgewiesen werden. 
    Diese Regelung gilt nur für Kunden innerhalb der EU. 
    Für unsere Schweizer Kunden sowie Kunden ausserhalb der EU gelten die Bestimmungen der Stade Auktionen GmbH, Bärmeggenweg 6, CH-4314 Zeiningen www.stade-auktionen.ch.

  5. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit der Erteilung des Zuschlages geht die Gefahr auf den Erwerber über. Wer für Dritte bietet, haftet neben dem Dritten als Selbstschuldner. Der Versand der gekauften Lose erfolgt gegen Vorauskasse. Bis zur vollen Bezahlung bleiben die Lose Eigentum des Verkäufers.
  6. Die ersteigerten Lose sind innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Auktionsrechnung zur Zahlung fällig. Alternativ dazu kann der Käufer der Firma Stade Auktionen e.K. ein SEPA Basismandat / SEPA Firmenmandat erteilen. Der Einzug der Lastschrift erfolgt innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf 2 Tage verkürzt. Der Käufer sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Käufers, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch die Firma Stade Auktionen e.K. verursacht wurde. Ist 3 Wochen nach Rechnungsdatum noch keine Zahlung eingegangen, erfolgt der Einzug auf dem Rechtswege unter Kostenfolge (€ 5,- pro Mahnung und Verzugszins von 1,5% pro Monat).
  7. Falls die pflichtgemäße Abnahme verweigert wird, verliert der Käufer seine Rechte an dem Zuschlag und der Gegenstand kann auf seine Kosten ohne vorherige Benachrichtigung freihändig verkauft oder nochmals versteigert werden. In diesem Fall haftet der Erstkäufer für den entgangenen Gewinn. Dagegen hat er keinen Anspruch auf einen eventuellen Mehrerlös und wird zu weiteren Geboten nicht zugelassen. Kaufgelder, Kaufgeldrückstände und Nebenleistungsansprüche kann der Versteigerer in eigenem Namen einziehen und einklagen.
  8. Die Auktionslose werden sorgfältig und gewissenhaft beschrieben, jedoch ohne Verbindlichkeit für den Versteigerer und ohne Garantie für deren Echtheit.
  9. Reklamationen müssen spätestens acht Tage nach Übernahme bzw. Zustellung mit den beanstandeten Losen beim Versteigerer eingehen. Lose mit Inhalt müssen unverändert, d.h. im Originalzustand (mit Originalhülle und Originaletikett) sein, anderenfalls ist jede Reklamation ausgeschlossen.
  10. Die Losnummern und Gebote müssen deutlich eingetragen sein und von den Bietern nochmals auf Richtigkeit überprüft werden. Bei Eintragung falscher Losnummern oder Gebote können Reklamationen in keinem Fall berücksichtigt werden.
  11. Ansprüche jeder Art gegen den Einlieferer oder den Versteigerer müssen innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Wochen nach dem Auktionsdatum geltend gemacht werden.
  12. Reklamationen von Sammlungen bzw. Sammellosen sind grundsätzlich ausgeschlossen, die Versteigerung erfolgt wie besehen.
  13. Ansichtssendungen von Losen werden nicht verschickt.
  14. Das Versteigerungsgut befindet sich bis zum Tage der Versteigerung in unseren Geschäftsräumen unter sicherem Verschluss. Jeweils etwa 3 Wochen vor der Auktion kann das Versteigerungsgut in unseren Geschäftsräumen, Markgrafenstraße 5 in 79639 Grenzach-Wyhlen, nach telefonischer Voranmeldung besichtigt werden.
  15. Es bleibt dem Versteigerer vorbehalten, Personen ohne Angabe von Gründen von der Versteigerung auszuschließen. Die Versteigerungsbedingungen sind für Einlieferer, Auktionsteilnehmer und Bietende auch ohne schriftliche Anerkennung verbindlich. Bei Einsendung von Geboten, Erteilung von Kaufverträgen oder bei persönlichen Geboten auf der Auktion werden unsere allgemeinen Versteigerungsbedingungen anerkannt.
  16. Gerichtsstand ist Lörrach und Erfüllungsort ist Grenzach-Wyhlen.

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