Einlieferer akzeptieren die nachfolgenden Bedingungen.

  1. Der Einlieferer kann nur Ansichtskarten, Briefmarken und sonstige Belege einliefern über die er die ­alleinige Verfügung hat.
  2. Einlieferungen können ständig erfolgen und werden in die jeweils nächste Auktion aufgenommen.
  3. Die Ausrufpreise werden grundsätzlich vom Auktionshaus festgelegt. Sie richten sich nach der derzeit herrschenden Marktlage.
  4. Der Auktionator ist berechtigt, Unterangebote bis max. 20% vom Ausrufpreis anzunehmen.
  5. Zieht der Einlieferer die Ware aus Gründen, die der Einlieferer zu vertreten hat, zurück, so wird eine Aufwandsentschädigung für die Prüfung und Schätzung der Versteigerungsobjekte in Höhe von 100 Euro pro Stunde fällig, mindestens jedoch 100 Euro je Auftrag.
  6. Die Verkaufsprovision für den Auktionator beträgt 22% vom Zuschlagpreis. Bei einer Zuschlagssumme bis zu 500 Euro beträgt die Verkaufsprovision 30%, die Versicherungskosten betragen 1% vom Zuschlagspreis. Darauf wird die gesetzlich festgelegte Mehrwertsteuer erhoben. Portokosten für eventuelle Rücksendungen gehen zu Lasten des Einlieferers. Für Ware (außer Einzellose Ansichtskarten) erheben wir für die Bearbeitung eine Gebühr von 2,50 Euro je Los.
  7. Der Versteigerer kann für Auktionsware keine Haftung übernehmen. Deshalb schließt er auf Rechnung des Auftraggebers eine spezielle Auktionsversicherung ab, die das Auktionsgut im Rahmen dieses Vertrages gegen alle Gefahren versichert. Die Versicherungssumme beträgt 1% vom Zuschlagspreis.
  8. Zieht der Einlieferer die Ware aus Gründen, die er zu vertreten hat, zurück, nachdem der Auktionator die Ware bereits im Katalog oder im Internet ausgeschrieben hat, gilt die Ware für die Auktion als vorbereitet und der Auktionator rechnet den Auftrag mit einer weiteren Aufwandsentschädigung ab. Diese umfasst die entgangene Provision in Höhe von 20% auf den Ausrufpreis des Loses. Des Weiteren ist die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 Euro pro Los, höchstens jedoch 300 Euro zu erstatten. Gebühren für Prüfungen, die nach Ermessen des Versteigerers notwendig sind, werden – nach Rück­sprache – gesondert in Rechnung gestellt.
  9. Die Abrechnung erfolgt 6-8 Wochen nach der Auktion.
  10. Vorschüsse sind bei guten Einlieferungen möglich.
  11. Gerichtsstand für alle Beteiligten ist Lörrach.

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